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Praxis für Pferdeheilkunde
Anna Buhrmann
Maiblumenberg 8
67681 Wartenberg-Rohrbach
Mobil: +49 176-22674287
Mail: [email protected]
web: www.EquiWaRo-Pferdereha.de
Es besteht eine offizielle Berufshaftpflichtversicherung!
Bilder und Medien dieser Webseite dürfen nicht verwendet werden.
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AGB und Haftungsausschluss
§1 Haftung dieser Webseite
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§2 Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website gehören ausschliesslich dem Ersteller. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
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§3 Haftung während erbrachter Dienstleistungen
§3.1 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages
Die Anmeldung für einen Reha-Aufenthalt muss schriftlich durch den Kunden erfolgen und kommt erst durch Eingang einer schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Das Datum des Vertragsabschlusses entspricht dem Eingangsdatum des vom Kunden unterzeichneten Anmeldeformulars.
§3.2 Haftung während der Vertragslaufzeit im Pensionsstall
Die Regulierung von Schäden für Mensch, Tier oder Sachen, die aufgrund der allgemeinen Reitanlagensituation oder Haltungsgrundlagen entstehen müssen mit dem Reitanlagenbesitzer bzw. Pächter geklärt und reguliert werden. Haftungen für Diebstahl und Verletzungen durch EquiWaRo bei Mensch, Sachgegenständen und Tier werden vollständig ausgeschlossen. Der Besitzer übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, von ihm beauftragte Personen oder sein Pferd entstanden sind. Der Besitzer schließt weiterhin eine mögliche Übertragung von Seuchen und weiteren Krankheiten vollständig aus.
§3.3 Haftung während der Vertragslaufzeit im Rahmen des Trainings
Eine Haftung besteht für Schäden, die während des Reha-Trainings Pferd entstehen, insofern diese durch die Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind. Haftungsschäden, die durch den Besitzer oder das Pferd während dem Dienstleistungszeitraum entstehen, entfallen aus dem Haftungsumfang und sind privat oder durch entsprechende im Voraus aubgeschlossene Haftpflichtversicherungen zu begleichen. Gleiches gilt für Dienstleistungen in Form von Beritt und Unterricht.
§3.4 Haftung während der Vertragslaufzeit im Rahmen Therapeutischer Behandlungen
Eine Haftung besteht für Schäden, die während des Reha-Aufenthaltes am Pferd entstehen, insofern diese durch die Berufshaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind. Haftungsschäden, die durch den Besitzer oder das Pferd während dem Dienstleistungszeitraum entstehen, entfallen aus dem Haftungsumfang und sind privat oder durch entsprechende im Voraus aubgeschlossene Haftpflichtversicherungen zu begleichen.
Der genaue Leistungsumfang sowie die Teilnahmevoraussetzungen können der Webseite bzw. dem entsprechenden Anmeldeformular / Vertrag entnommen werden, den Sie persönlich von uns erhalten.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für unsere Leistungen werden auf der aktuell gültigen Preisliste dieser Webseite angegeben. Preisänderungen bleiben vorbehalten und können jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen stattfinden. Die Zahlweise können Sie unserer Rechnung entnehmen, in der Regel sind alle Gebühren per Überweisung auf unser Geschäftskonto zu entrichten. Rechnungen sind bei Erhalt mit einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzögerung kann ggf. mit Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe gerechnet werden. Der Reha-Aufenthalt ist monatsweise im Voraus zu zahlen. Je nach vereinbartem Leistungsumfang fallen weitere Zusatzkosten an, über die Sie eine gesonderte Rechnung von uns erhalten.
Ein Rehabilitationsplatz in unserem Rehazentrum für Pferde gilt dann als zugesichert, wenn die erste Monatsrate auf unserem Geschäftskonto eingegangen ist. Bei Nichtzahlung bis zum 01. des Vertragsmonats steht es uns jederzeit frei den Platz anderweitig zu vergeben. Weiterhin fallen bei Stornierung des Vertrages bis zu 30 Tage oder weniger vor Vertragsbeginn eine Stornogebühr in voller Höhe des ersten Vertragsmonats an. Bei Zahlungsverzögerung kann ggf. mit Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe gerechnet werden.